Falls
Sie einen Kostenvoranschlag für eine konkrete Rechtsanfrage benötigen,
können Sie die Kontaktmöglichkeit
auf dieser Homepage nutzen. Eine solche Auskunft ist Gebührenfrei.
Seit dem 01.07.2004 sind die Anwaltsgebühren nicht mehr in
der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt,
sondern im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
1.
Erstberatungsgebühr
Die Erstberatungsgebühr fällt für die 1. Rechtsberatung
für Rat und Auskunft an.
Grundlage der Gebührenberechnung ist der Gegenstandswert.
Unabhängig hiervon beträgt jedoch die Erstberatungsgebühr
maximal 190,00 € + 19 % MwSt. Grundsätzlich wird die
Erstberatungsgebühr bei Weiterbeauftragung des Rechtsanwaltes
auf außergerichtliche und gerichtliche Gebühren angerechnet.
2.
Außergerichtliche Gebühren
Sofern der Rechtsanwalt außergerichtlich für den Mandanten
tätig wird, z.B. außergerichtliche Korrespondenz mit
dem Gegner, fallen weitere Gebühren an, die nach dem Gegenstandswert
berechnet werden. Dies ist unabhängig davon, wie viele Schreiben
gefertigt werden. Sofern die außergerichtliche Angelegenheit
in ein gerichtliches Verfahren übergeht, wird die außergerichtliche
Gebühr auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet.
3.
Gerichtliche Gebühren
Im gerichtlichen Verfahren können maximal 3 Gebühren
anfallen,
Verfahrensgebühr
Termingebühr
Einigungsgebühr
Die
Gebühren werden vom gerichtlich festgesetzten Streitwert
berechnet.
4.
Beratungshilfe
Sollten Sie nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen,
gewährt der Staat für die außergerichtliche Beratung
und Tätigkeit "Beratungshilfe". Informieren Sie
sich bitte daher bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Gericht
am Wohnsitz), ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und beantragen
Sie dort direkt die Beratungshilfe. Ihnen wird dann ein Beratungshilfeschein
vom Gericht ausgehändigt, womit Sie direkt den Rechtsanwalt
aufsuchen können. Dies erspart Ihnen und dem Anwalt Zeit
und Geld.
5. Prozeßkostenhilfe
Für das gerichtliche Verfahren gewährt der Staat bei
geringen Einkommensverhältnissen Prozesskostenhilfe. Bitte
beachten Sie, dass es Prozesskostenhilfe mit und ohne Ratenzahlung
gibt. Dies ist abhängig davon, wie hoch Ihr Einkommen ist.
6.
Gebührenvereinbarung
Bei beratenden und außergerichtlichen Tätigkeiten besteht
die Möglichkeit mit dem Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung
zu schließen, z.B. Stundenhonorar- oder Pauschalhonorarbasis.
Erörtern Sie in jedem Fall mit Ihrem Rechtsanwalt die Gebührenseite,
um später unnötigen Ärger und Überraschungen
vorzubeugen.
7. Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen,
holen wir für Sie die Deckungszusage der Versicherung ein.
Bitte teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Versicherungsnummer mit.
Bitte
beachten Sie, dass auch in Erb- und Familienangelegenheiten Ihre
Rechtschutzversicherung eine Erstberatung bezahlt, sofern der
Versicherungsfall eingetreten ist, Sie Versicherungsnehmer sind
und das Mandat nicht in eine außer- bzw. gerichtliche Interessenvertretung
übergegangen ist.
Die
Rechtsanwaltskosten der Unfallregulierung bezahlt die gegnerische
Haftpflichtversicherung bei Alleinverschulden des Gegners voll,
ansonsten anteilig am Verschuldensmaßstab.