Rechtsanwalt Bela Schwinghammer
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:: Kosten ::


Falls Sie einen Kostenvoranschlag für eine konkrete Rechtsanfrage benötigen, können Sie die Kontaktmöglichkeit auf dieser Homepage nutzen. Eine solche Auskunft ist Gebührenfrei.

Seit dem 01.07.2004 sind die Anwaltsgebühren nicht mehr in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt, sondern im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

1. Erstberatungsgebühr
Die Erstberatungsgebühr fällt für die 1. Rechtsberatung für Rat und Auskunft an.
Grundlage der Gebührenberechnung ist der Gegenstandswert. Unabhängig hiervon beträgt jedoch die Erstberatungsgebühr maximal 190,00 € + 19 % MwSt. Grundsätzlich wird die Erstberatungsgebühr bei Weiterbeauftragung des Rechtsanwaltes auf außergerichtliche und gerichtliche Gebühren angerechnet.

2. Außergerichtliche Gebühren
Sofern der Rechtsanwalt außergerichtlich für den Mandanten tätig wird, z.B. außergerichtliche Korrespondenz mit dem Gegner, fallen weitere Gebühren an, die nach dem Gegenstandswert berechnet werden. Dies ist unabhängig davon, wie viele Schreiben gefertigt werden. Sofern die außergerichtliche Angelegenheit in ein gerichtliches Verfahren übergeht, wird die außergerichtliche Gebühr auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet.

3. Gerichtliche Gebühren
Im gerichtlichen Verfahren können maximal 3 Gebühren anfallen,

Verfahrensgebühr

Termingebühr

Einigungsgebühr

Die Gebühren werden vom gerichtlich festgesetzten Streitwert berechnet.

4. Beratungshilfe
Sollten Sie nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, gewährt der Staat für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit "Beratungshilfe". Informieren Sie sich bitte daher bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Gericht am Wohnsitz), ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und beantragen Sie dort direkt die Beratungshilfe. Ihnen wird dann ein Beratungshilfeschein vom Gericht ausgehändigt, womit Sie direkt den Rechtsanwalt aufsuchen können. Dies erspart Ihnen und dem Anwalt Zeit und Geld.


5. Prozeßkostenhilfe
Für das gerichtliche Verfahren gewährt der Staat bei geringen Einkommensverhältnissen Prozesskostenhilfe. Bitte beachten Sie, dass es Prozesskostenhilfe mit und ohne Ratenzahlung gibt. Dies ist abhängig davon, wie hoch Ihr Einkommen ist.

6. Gebührenvereinbarung
Bei beratenden und außergerichtlichen Tätigkeiten besteht die Möglichkeit mit dem Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung zu schließen, z.B. Stundenhonorar- oder Pauschalhonorarbasis.
Erörtern Sie in jedem Fall mit Ihrem Rechtsanwalt die Gebührenseite, um später unnötigen Ärger und Überraschungen vorzubeugen.


7. Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, holen wir für Sie die Deckungszusage der Versicherung ein. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Versicherungsnummer mit.

Bitte beachten Sie, dass auch in Erb- und Familienangelegenheiten Ihre Rechtschutzversicherung eine Erstberatung bezahlt, sofern der Versicherungsfall eingetreten ist, Sie Versicherungsnehmer sind und das Mandat nicht in eine außer- bzw. gerichtliche Interessenvertretung übergegangen ist.

Die Rechtsanwaltskosten der Unfallregulierung bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Alleinverschulden des Gegners voll, ansonsten anteilig am Verschuldensmaßstab.


So kommen Sie zu Ihrem Recht ...


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