Bei
einem Verkehrsunfall:
Das
Verschulden bestimmt die Höhe des möglichen Schadensersatzes.
Die Bemessung des Verschuldens ist häufig abhängig von
den Beweisen. Nach einem Verkehrsunfall sind daher insbesondere
die Beweise zu sichern: Adressen von Zeugen aufnehmen, ggf. Fotografien
vom Unfallgeschehen anfertigen etc. Es ist zu beachten, daß
bei einer Reparatur des beschädigten Fahrzeuges gleichzeitig
alle Beweise am Fahrzeug beseitigt werden. Zur Beweissicherung
sollte ggf. vorher ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
An Schäden können ggf. ersetzt werden:
Rechtsanwaltskosten,
Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Mietwagenkosten,
Wertminderung, Abschleppkosten, Bergungskosten, Überführungskosten,
Umbaukosten, Wiederbeschaffungswert, Arztbehandlungskosten, Heilbehandlungskosten,
Schmerzensgeld, Zulassungs- und Abmeldekosten, Kosten neuer Kennzeichen,
zurückgebliebener Kraftstoff, beschädigte mitgeführte
Gegenstände, Entsorgungskosten gemäß Altautoverordnung,
Nutzungs- und Verdienstausfall, Gebrauchtwagengutachten, Reparaturüberprüfungskosten,
Rechnungsprüfungskosten, Kosten- und Auslagenpauschale, Haushaltsführungskosten,
Neuwagenersatz, entgangener Unterhalt, Kosten für eine technische
Prüfung HU/AU, Verlust von Kfz-Steuer u. Versicherung, Finanzierungskosten
etc.
Zu
berücksichtigen ist insbesondere:
Bei Totalschaden (die Reparaturkosten sind 15 % höher als
die Ersatzkosten) wird nur Wertersatz geleistet
Die Kosten für ein Ersatzfahrzeug sowie die Mehrwertsteuer
einer Reparatur werden nur erstattet, wenn die Reparatur durchgeführt
worden ist.
Die Rechtsanwaltskosten sind vom Schadensverursacher bei
Schäden über 500 € oder bei Streitigkeiten über
Verschulden oder Schadenshöhe zu erstatten.
Für konkrete Fragen nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten.